Gast der Redaktion

Chef der Kantonalen Dienststelle für die Jugend
Departement für Volkswirtschaft und Bildung

Die Chronik einer ausgezeichneten Zusammenarbeit

Dies hat auch das Walliser Parlament erkannt und hat diese Zusammenarbeit mit der Annahme des Jugendgesetzes (JuG, SR 850.4) am 11. Mai 2000 zusätzlich gestärkt. Damit wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass die Kantonale Dienststelle für die Jugend (KDJ) für die Ausführung ihrer Aufgaben die Polizeibehörden hinzu ziehen kann, wenn das Kindeswohl dies erfordert. Es würde den Rahmen wohl sprengen, an dieser Stelle alle Einsätze aufzulisten, die unsere Dienststelle in Zusammenarbeit mit der Walliser Polizei seither durchgeführt hat. Ich möchte aber dennoch erwähnen, mit welchen Situationen wir am häufigsten konfrontiert sind:

  • Begleitung eines Jugendlichen in eine geschlossene Einrichtung durch die Polizei, wenn Fluchtgefahr besteht oder sich der Jugendliche durch sein Verhalten selbst gefährdet;
  • Schutz von Kindern bei einem Polizeieinsatz in einer Familie aufgrund häuslicher Gewalt (oder bei einer anderen Bedrohung) und Platzierung der Kinder an einem sicheren Ort in Zusammenarbeit mit unserer Dienststelle;
  • Begleitung der KDJ-Mitarbeitenden durch Polizisten, wenn eine Familie aufgesucht werden muss, in welcher bei einem Familienmitglied gewalttätige Reaktionsweisen vermutet werden, dadurch wird das Kindeswohl geschützt und gewalttätigem Verhalten vonseiten der involvierten Personen vorgebeugt;
  • Zusammenarbeit der Psychologen des Zentrums für Entwicklung und Therapie des Kindes und Jugendlichen (ZET) im Rahmen der audiovisuellen Befragungen, welche durch die Kriminalpolizei durchgeführt werden.

Wie Sie sehen, wären zahlreiche Aufträge des KDJ ohne die ausgezeichnete Zusammenarbeit mit den Sicherheitskräften unseres Kantons gar nicht durchführbar.

Um die Sicherheit der Kinder im Wallis zu verbessern, hat das Parlament am 13. Juni 2014 einen Zusatzartikel verabschiedet, der die Grundlage für den Informationsaustausch zwischen der Kantonspolizei und der KDJ bildet. Erste konkrete Auswirkungen hat dieser neue Artikel auf die Aufsicht über die Pflegefamilien: Diese erklären sich einerseits bereit, dass die KDJ bei der Kantonspolizei und anderen Stellen Informationen über die Familie einholen kann. Mit dem neuen Dispositiv kann andererseits die Polizei die KDJ jederzeit über Ereignisse informieren, die in diesen Familien geschehen und möglicherweise die Entwicklung der platzierten Kinder gefährden. Dieses Instrument ist schweizweit einzigartig und zahlreiche Kindesschutzakteure beneiden uns darum.

Ein letzter Punkt, den ich erwähnen möchte, ist die wichtige Arbeit, die im Rahmen des kantonalen Jugendobservatoriums geleistet wurde. Robert Steiner, Chef der Kriminalpolizei, und Martin Lauber, ehemaliger Chef der Abteilung Jugend und Sitte, haben das Kapitel «Gewaltprävention bei Jugendlichen» im Jahresbericht 2015 des Jugendobservatoriums verfasst und zehn Empfehlungen formuliert, die unter der folgenden Adresse aufgerufen werden können:

Bericht des KJO 

Diese Arbeit geht weiter und wir sind dankbar, auf die Mithilfe von Polizeichefin Violaine Martinella-Grau und Gilbert Murmann, Chefinspektor der Abteilung Jugend und Sitte, zählen zu dürfen.
Im Namen der Kantonalen Dienststelle für die Jugend möchte ich dem gesamten Walliser Polizeikorps dafür danken, dass sie in heiklen Situationen mit Kindern stets zur Stelle sind und uns uneingeschränkt unterstützen.

Nach oben scrollen