Häusliche Gewalt – was tun?

Im Kanton Wallis wird die häusliche Gewalt aktiv bekämpft. Die Kantons- und Gemeindepolizei greift bereits beim geringsten Anhaltspunkt ein, um Aufschluss über mögliche Straftaten zu erhalten, welche in den vier Wänden begangen werden.

Neben den Ermittlungen zum Tathergang werden die Täter von häuslicher Gewalt zum Schutz der Opfer nach definierten Kriterien von der Kantonspolizei aus der Wohnung gewiesen.

Der von einer Wegweisung betroffene Täter ist verpflichtet, sich innerhalb von drei Werktagen an eine Fachorganisation zu wenden, um ein sozialtherapeutisches Gespräch zu vereinbaren, welche spätestens innerhalb von sieben Tagen stattfinden muss.

Diese Vorschrift trat im Wallis mit dem Gesetz über die häusliche Gewalt vom
18. Dezember 2015 in Kraft.

Gewalt überwinden… für einmal offen darüber sprechen! Zusammen mit Herr Bayard Christian, Gewaltberater, werfen wir einen Blick auf dieses wichtige Thema. Bayard Christoph ist im Oberwallis für die sozialtherapeutischen Gespräche von Tätern häuslicher Gewalt zuständig. Die Täterhilfe Oberwallis ist an der Berner Interventionsstelle für häusliche Gewalt angegliedert.

Interview Bayard Christian – Gewaltberater

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