Der Vertrag definiert die Richtlinien hinsichtlich der grenzüberschreitenden Strafverfolgung. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass Schweizer Ordnungshüter in Frankreich patrouillieren können und umgekehrt.
Regelmässig treffen sich sowohl französische als auch Patrouillen der Kantonspolizei an den Grenzübergängen in St-Gingolph, Morgins oder Châtelard. Walliser Polizisten sind auch in Chamonix, Evian oder Abondance zu finden, während dessen man die Anwesenheit der französischen Gendarme in der Region Martinach sowie Chablais feststellen kann.
Dieses Abkommen hat sich in der Vergangenheit im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung sehr bewährt. Gemeinsame franko-schweizerische Patrouillen ermöglichen zudem einen effizienten Informationsaustausch.