Cédric Mayor, ehemaliger Gendarm und derzeitiger Sektionschef und Sekretär der kantonalen Kommission für Strassenmarkierungen

Jeden Morgen, jeden Tag, wenn Sie hinter dem Steuer Ihres Fahrzeugs sitzen, stehen an unseren Strassenrändern Geschwindigkeits-, Gebots- und Verbotssignale, Baustellenbereiche, Markierungen oder auch Werbetafeln. Und doch könnte der Weg zur Arbeit ohne sie zu einem wahren «Gymkana» werden. Im Kanton Wallis ist die Kantonale Kommission für Strassensignalisation (KKSS) für die Genehmigung sämtlicher Strassensignalisationsdossiers zuständig. Wir trafen uns mit Cédric Mayor, einem ehemaligen Mitarbeiter der Kantonspolizei Wallis, der heute Sektionschef und Sekretär der KKSS ist, um mehr über diese Institution zu erfahren. Interview...

Cédric, nachdem du fast 15 Jahre bei der Kantonspolizei Wallis tätig warst, davon mehr als die Hälfte bei der Verkehrsabteilung, hast du dich entschieden, in eine andere Organisation zu wechseln, die für die Automobilisten ebenso wichtig ist. Bei der kantonalen Kommission für Strassensignalisation und ihrem Sekretariat hast du eine neue Aufgabe gefunden.

Cédric Mayor - Sektionschef und Sekretär der KKSS

Was waren deine Beweggründe, der KKSS beizutreten?

Ich hatte schon immer ein grosses Interesse am Strassenverkehr und an allem, was mit Sicherheit zu tun hat. Während meiner langjährigen Tätigkeit bei der Kantonspolizei konnte ich die Verkehrsteilnehmer auf den Walliser Strassen sensibilisieren und an die Umsetzung dieser Sicherheit erinnern. Ein grosser Teil der Arbeit der Agenten der Verkehrsabteilung beruht auf der Konformität der Strassensignalisation. Wenn wir ein konkretes Beispiel wie die Einführung einer Geschwindigkeitskontrolle nehmen, kann diese nur dann gültig sein, wenn die Beschilderung homologiert und korrekt angebracht ist. Andernfalls könnte die Geschwindigkeitskontrolle im Falle eines Einspruchs eines fehlbaren Lenkers schlichtweg ungültig sein und sein Verstoss gegen die Verkehrsregeln würde nicht geahndet werden.

Die kantonale Kommission für Strassensignalisation betrachtet Signalisationen und Strassenmarkierungen als Kommunikationsinstrumente für eine sichere und flüssige Mobilität. Eine korrekte und an die örtlichen Gegebenheiten angepasste Beschilderung stellt ein „Bindeglied“ für ein harmonisches Zusammenleben der verschiedenen Verkehrsteilnehmer dar.

Nachdem ich bei der Kantonspolizei eine solide Erfahrung im Strassenverkehr gesammelt hatte, äusserte ich den Wunsch, Mitwirkender in diesem Prozess der Zulassung von Signalen und Markierungen zu sein. Daher bin ich am 1. November 2021 als Sektionschef des Sekretariats der KKSS (SeKKSS) in den Verwaltungs- und Rechtsdienst des Departements für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt (DMRU) eingestiegen. Diese Abteilung wird derzeit von Rachel Duroux geleitet, die auch die juristische Unterstützung des Departementschefs (Franz Ruppen) sowie aller Abteilungen des Departements sicherstellt und gleichzeitig als Untersuchungsorgan des Staatsrats für Genehmigungsdossiers aus den Tätigkeitsbereichen der DMRU fungiert. Das Departement ist in sechs verschiedene Sektionen unterteilt: Rechtssektion Mobilität und Naturgefahren, Rechtssektion Biodiversität, Raumentwicklung und Umwelt, Sektion Kantonales Bausekretariat, Sektion eBau, Sektion Personal, Verwaltung und Finanzen sowie das SeKKSS. Die kantonale Baukommission (KBK) ist ebenfalls administrativ an unsere Abteilung angegliedert.

Wie genau sieht deine Arbeit und die deiner Mitarbeiter aus, wir denken da vor allem an die verschiedenen Inspektoren, die die Kontrollen auf dem Gelände durchführen?

Die Arbeit des SeKKSS besteht darin, die Dossiers, die der kantonalen Kommission für Strassensignalisation vorgelegt werden sollen, entgegenzunehmen, zu untersuchen, zu kontrollieren und vorzubereiten. Für die vertikale und horizontale Signalisation sind unsere Gesuchsteller die Eigentümer der dem Verkehr geöffneten öffentlichen Strassen, d.h. der Kanton Wallis und die Walliser Gemeinden. Was die Strassenreklamen betrifft, so stellen wir im Auftrag der kantonalen Baukommission (KBK) oder der Gemeinderäte spezielle Entscheide im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit aus, die für ihre Bauentscheide bindend sind.

Ein weiterer Grossteil unserer Arbeit betrifft die Signalisierung von Baustellen. Alle Arbeiten, die auf einer für den Verkehr geöffneten öffentlichen Strasse und in ihrer unmittelbaren Umgebung stattfinden, müssen von der Behörde, d.h. von der KKSS, genehmigt werden. Zu diesem Zweck betreiben wir eine IT-Plattform mit dem Namen „Sichan“ (Baustellenbeschilderung). Über diesen Weg bearbeiten wir jährlich mehr als 5’000 Gesuche zur Einrichtung von Baustellen. In diesem Fall sind unsere Gesuchsteller hauptsächlich Bau- und Tiefbauunternehmen. Die Inspektoren bearbeiten die Anträge, die aus ihrem Bezirk kommen, auf Grundlage einer Kompetenzdelegation individuell. Dazu gehören die Analyse des Gesuchs, Sitzungen auf Baustellen und Kontrollen vor Ort. Die Inspektoren führen sporadische Kontrollen auf den Baustellen durch, um festzustellen, ob die aufgestellte Beschilderung mit der erteilten Genehmigung übereinstimmt. Sie berichten auch über Baustellen, die angeblich ohne Genehmigung eröffnet wurden.

Bei diesem letzten Aspekt arbeitet die KKSS aktiv und effizient mit der Kantonspolizei und allen Walliser Stadtpolizeien und umgekehrt zusammen. Die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer geht uns alle an!

Unser Kanton ist in drei verschiedene Kreise aufgeteilt. Jedem Kreis ist ein technischer Inspektor für Strassensignalisationen zugeteilt; Raphaël Wirthner für das Oberwallis, Stéphane Delaloye für das Mittelwallis und Joël Brélaz für das Unterwallis. Sie bearbeiten die Anträge der Gesuchsteller, analysieren deren Inhalt und holen bei Bedarf die Vormeinungen anderer Behörden ein. Bei Bedarf führen sie lokale Ortsbesichtigungen durch und treffen sich mit den antragstellenden Behörden.

Über die einfache technisch-legale Analyse hinaus positioniert sich das SeKKSS als Unterstützung für die Antragssteller. Das Ziel ist nicht, die Anträge an ihrer Stelle zu erstellen, sondern sie bei einem kohärenten Vorgehen zu begleiten, das die Gesetze, Verordnungen, Reglemente und Normen respektiert. Auf diese Weise sind wir in der Lage, der KKSS konforme Dossiers vorzuschlagen. So bearbeiten wir auf kantonaler Ebene etwas mehr als 900 Akten pro Jahr. Um die Bearbeitung der Anträge zu verbessern und im Rahmen des Projekts des Staates, das digitale Zeitalter der „Papierlosigkeit“ anzustreben, entwickeln wir parallel dazu eine Informatikplattform für die digitale Bearbeitung von Dossiers über Strassensignalisationen mit dem Titel „Sirout“ (Strassensignalisation).

Die KKSS trifft sich einmal alle zwei Wochen. Mehrere Personen aus verschiedenen staatlichen Stellen nehmen an den Sitzungen teil, darunter auch ein Vertreter der Kantonspolizei. Wer ist diese Kommission?

Die Kommission ist eine unabhängige Entscheidungsbehörde, die administrativ dem Staat Wallis bzw. der Verwaltungs- und Rechtsabteilung des Departements für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt (DMRU) angegliedert ist. Sie tagt alle zwei Wochen am Donnerstagmorgen, um über die ihr vorgelegten Dossiers zu entscheiden. Sie setzt sich aus Mitgliedern aus der kantonalen Verwaltung und aus der Privatwirtschaft zusammen, die jedoch alle vom Staatsrat ernannt werden. Es gibt einen Präsidenten (Alfred Squaratti) und einen Vizepräsidenten (Pierre-François Schmid), beide aus der Privatwirtschaft, einen Vertreter der Sektion Planung und Verwaltung der Infrastrukturen (INFRA) des Amtes für Mobilität, einen Juristen des Verwaltungs- und Rechtsdienstes der DMRU und einen Vertreter der Kantonspolizei. In meiner Funktion als Sekretär bin ich ebenfalls Mitglied und meine Hauptrolle besteht darin, als Bindeglied zwischen dieser Kommission und dem Staat Wallis zu fungieren.

Für die Kantonspolizei ist Hauptmann Jean-Daniel Thurre, Chef der Verkehrsabteilung zuständig. In seiner Abwesenheit wird er von Leutnant Nathalie Vuissoz vertreten. Aufgrund ihrer Positionen und Funktionen innerhalb der Kantonspolizei bringen sie einen relevanten Vorteil bei den in den Sitzungen getroffenen Entscheidungen mit.

Woraus bestehen diese Sitzungen und was sind die wichtigsten Entscheidungen, die dort getroffen werden?

Wie bereits erklärt, stehen die an den Sitzungen der KKSS getroffenen Entscheidungen im Zusammenhang mit den des SeKKSS vorgelegten Anträgen: Homologationen oder Stellungnahmen für Signalisationen, Markierungen oder im Rahmen von Strassenprojekten, spezielle Entscheidungen im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit für Strassenreklamen, Bewilligungen für Baustellensignalisationen, usw…

Zum Abschluss: In einem bevorstehenden Wahljahr werden die verschiedenen politischen Parteien die Plakatkampagnen für ihre Kandidaten durchführen.

Welche Schritte müssen unternommen werden, um diese Plakatwerbung legal am Strassenrand anzubringen?

Für Werbung an Strassen oder Strassenreklamen muss eine Genehmigung beantragt werden. Es gibt zwei Arten von Strassenreklame: Dauerreklame und vorübergehende Reklame, wobei letztere weniger als 60 Tage dauert. Wahlplakatkampagnen fallen in die letztgenannte Kategorie. Aufgrund einer Kompetenzdelegation werden sie vom Verkehrsbüro der Kantonspolizei erstellt, das die zuständige Behörde für die Erteilung von zeitlich begrenzten Bewilligungen (Plakate, Transparente, usw.) ist. Mit dieser Praxis ermöglichen wir die Wahrung der Unparteilichkeit und der Gleichbehandlung aller Gemeinden des Kantons. Sie ermöglicht es auch, dass der Kanton bzw. die Ordnungskräfte ein hohes Niveau der Verkehrssicherheit aufrechterhalten können, was unabdingbar eine ihrer Prioritäten ist.

Um den Gesuchstellern beim Anbringen dieser Reklamen bestmöglich zu helfen, aber auch um die Plakatierungspraxis auf dem Kantonsgebiet zu harmonisieren, haben wir ein Dokument erstellt, das sich „Arbeitshilfe zu den Strassenreklamen“ nennt.

Wenn dessen Inhalt angewendet wird, kann der Antragsteller so die geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten und seine Werbung legal anbringen

Teilen :

Beitrag von

Beiträge der
Nach oben scrollen