Zehn Jahre Abteilung Jugend & Sitte

Zur Geschichte:

Am 09. Februar 2009 entschied das Parlament, innerhalb der Kriminalpolizei die Abteilung Jugend & Sitte zu schaffen.

Einerseits hatte in den 90er Jahren die Jugendkriminalität in quantitativer aber vor allem qualitativer Hinsicht zugenommen. Abgesehen davon waren im neuen Jugendstrafrecht konkrete Prozesse im Umgang mit Jugendlichen vorgesehen, die zwingend eingehalten werden müssen.

Darüber hinaus wurde festgehalten, dass dem Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Integrität eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden und die Kontrolle des Milieus, der Prostitution und der Pornographie garantiert sein muss.

Am 01. Januar 2010 nahm der frisch ernannte Abteilungschef, Chefinspektor Lauber Martin, den Aufbau der neugeschaffenen Abteilung an die Hand, so dass am 01. Januar 2011 die zwischenzeitlich zugeteilten Inspektorinnen und Inspektoren ihre Tätigkeit in der Abteilung Jugend und Sitte aufnehmen konnten.

Am 01.03.2017 übernahm Hptm Murmann Gilbert die Leitung der Abteilung. Aktuell arbeiten 17 Inspektorinnen und Inspektoren, wovon mehrere im Teilzeitpensum, verteilt auf die drei Kreise, Ober-, Mittel- und Unterwallis in der Spezialisierten Abteilung.

 

Aufgabenbereich:

Die interne Aufgabenteilung ist 2018 überarbeitet worden. Die Abteilung ist seitdem insbesondere für die Bearbeitung sämtlicher Straftaten gegen die sexuelle Integrität  – unabhängig vom Alter des Opfers und/oder des Täters –  zuständig.

Die Hauptaufgaben sind denn auch in der Verordnung zum neuen Polizeigesetz wie folgt festgehalten:

  • Die Abteilung für Jugend und Sitte behandelt Angelegenheiten bezüglich Jugendstraftaten und stellt die Koordination der Prävention sicher.
  • Sie übernimmt Sittlichkeitsdelikte und führt Einvernahmen unter Anwendung besonderer Massnahmen gemäss der schweizerischen Strafprozessordnung zum Schutz von Opfern und Kindern durch.
  • Sie koordiniert die Aufgaben der Kantonspolizei gemäss der Gesetzgebung über Prostitution und die Ermittlungen bei Menschenhandel.

 

Aus der Praxis …

Die Bearbeitung Sexualdelikten und Anzeigen mit Minderjährigen Opfern gestalten sich generell als äusserst sensibel, schwierig und aufwändig.

In vielen Fällen fehlen objektive Hinweise in Form von Sachbeweisen und so muss der Tatbestand unter grossem Aufwand oft durch unzählige Befragungen von Opfer(n), Beschuldigter(n), Auskunftspersonen und Zeugen erarbeitet werden.

Seit 2015 hat die Zahl der Minderjährigen, die einer Straftat beschuldigt werden, über alle Delikte hinweg um etwa einen Drittel zugenommen. Die Kriminalität insgesamt – also auch unter Einrechnung der Erwachsenen – aber um 5.3 % ab.

Zusammenarbeit:

Die Berücksichtigung der besonderen Massnahmen zum Schutz von Kindern als Opfer und überhaupt die Behandlung und Befragung von Opfern ist nicht nur aufgrund der Situation, sondern auch durch die vorgesehene Anwendung der diversen Spezialgesetzgebungen (OHG, StPo, JStPO, etc.) eine besondere Herausforderung und entsprechend zeitintensiv.

Gerade diese schwächsten Glieder der Gesellschaft verdienen und benötigen aber besonderen Schutz und die Aktivierung der entsprechenden Netzwerkes (Jugendgericht, AKS, KESB, Institutionen etc.) und ist von besonderer Bedeutung !

Zu diesem Zweck ist die Abteilung Jugend und Sitte in verschiedenen Arbeitsgruppen vertreten; wie:

  • Kantonale Kommission gegen Kindesmissbrauch und sexuelle Ausbeutung
  • Expertengruppen des Kantonalen Jugendobservatoriums
  • Runder Tisch Wallis – Kampf gegen Menschenschmuggel

Die Zusammenarbeit ist zielorientiert und stellt einen Mehrwert für die Kantonspolizei, sowie für die jeweiligen Partnerorganisationen dar. Die Mitglieder der Kommissionen und Arbeitsgruppen treffen sich in regelmässigen Abständen.

Herausforderungen:

Pornografie, sexuelle Nötigung und sexuelle Belästigung sind auf dem Vormarsch. Die Hälfte der Opfer ist minderjährig.

Diese Realität stellt die Abteilung Jugend und Sitte tagtäglich vor neue Herausforderungen.

Aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklungen ist davon auszugehen, dass Meldungen und Anzeigen in diesen Bereichen in absehbarer Zeit noch mehr zunehmen werden.

Die Aufklärungsquote im Kanton Wallis ist mit 90.3 % (2020) über dem schweizerischen Durchschnitt.

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