Die Opferhilfe-Beratungsstelle / OHG

Die Opferhilfe-Beratungsstelle ist eine wichtige Partnerorganisation der Kantonspolizei Wallis. In der dieser Ausgabe unseres Newsletters werfen wir zusammen mit Frau Blagena Poscio (kantonale Koordinatorin) einen Blick darauf, was diese drei Buchstaben (OHG) in sich vereinen.

Wie kann die Opferhilfe-Beratungsstelle in wenigen Sätzen beschrieben werden?

Seit 1993, als das Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG) in Kraft getreten ist, bietet das Wallis spezialisierte Beratungen für Menschen im Bereich der Opferhilfe an. Der Zweck des OHG besteht darin, die Opfer bei der Bewältigung der Folgen von Straftaten zu unterstützen.

Gemäss Art. 1 Abs. 1 OHG hat jede Person, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden ist, Anspruch auf Unterstützung. Bei den Straftaten kann es sich beispielsweise um Körperverletzung, Vergewaltigung, sexuelle Gewalt, Verkehrsunfall, Drohung, Entführung oder Raub handeln.

Die Opferhilfe-Beratungsstellen bieten Raum fürs Zuhören, Unterstützung, Information und Beratung. Die Sitzungen sind vertraulich und kostenlos. Bei Bedarf können auch Dolmetscher eingesetzt werden, und dies auch in der Gebärdensprache.

Opfer und Angehörige können sich an eine Beratungsstelle wenden, unabhängig davon, wann die Straftat begangen wurde. Darüber hinaus kann eine finanzielle Unterstützung gewährt werden, um die aus der Straftat resultierenden Kostenfolgen zu decken. Die Dienstleistungen umfassen dabei medizinische, psychologische, soziale, materielle und rechtliche Unterstützung.

Das OHG und die Strafprozessordnung garantieren den Opfern von Straftaten und ihren Angehörigen (Ehepartner, Kinder oder Eltern) besondere Rechte.

Schliesslich sieht das OHG auch vor, dass die Opfer und Angehörigen Anspruch auf eine Genugtuung haben, wenn die Schwere der Beeinträchtigung dies rechtfertigen (Art. 22 OHG).

Wie viele Mitarbeiter sind im Wallis tätig?

Die OHG-Beratungsstellen und damit die gesamte Koordination sind der Dienststelle für Sozialwesen angegliedert. Seit der Umsetzung dieses Gesetzes wird dem Verein Unterschlupf ein Leistungsauftrag für das Oberwallis erteilt, welcher sich mit Opfern von Straftaten sowie mit der Unterbringung von Opfern von häuslicher Gewalt befasst. Für den französischsprachigen Kantonsteil erfüllen die beiden Verbände «Le Point du Jour» und «l’Accueil» diese Aufgabe der Notunterkünfte.

Im Alltag können nach Vereinbarung auch Konsultationen in Brig, Sitten und Collombey-Muraz stattfinden.

  • Mittel- und Unterwallis: 027 607 31 00 von 08:30 bis 17:30
  • Oberwallis: 027 946 85 32 von 09:00 bis 18:00

Unsere Büros sind von Montag bis Freitag geöffnet. Zudem haben wir einen Vertrag mit der Organisation «Die dargebotene Hand / 143» und dem Verein Unterschlupf. Am Abend bzw. in der Nacht sowie am Wochenende und an Feiertagen werden Anrufe umgeleitet. Dadurch ist die ständige Erreichbarkeit sichergestellt.

Unser Team besteht aus einem Koordinator, neun OHG-Fachspezialisten, einem Anwalt und einem administrativen Mitarbeiter. Alle Mitarbeitenden sind im Teilzeitpensum tätig, was im Wallis insgesamt 6.6 Vollzeitstellen entspricht.   

Die Opferhilfe ist eine Schnittstelle verschiedener Bereiche und basiert auf der Zusammenarbeit vieler Fachleute. Dazu gehören etwa die Polizei und Anwälte, Psychiater und Psychotherapeuten, OHG-Mitarbeiter, Dolmetscher, Sozialarbeiter, Pädagogen, Ärzte, etc.

Wie viele Personen betreut die Opferhilfe pro Jahr?

Im Jahr 2018 haben wir in den OHG-Beratungsstellen 1’437 Personen (darunter 1’100 Opfer und 337 Angehörige) empfangen. 70% waren Erwachsene und 30% Kinder. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes ist die Zahl der Beratungen gestiegen. Dies ist eine Entwicklung, welche sich in allen Kantonen abzeichnet. Wir gehen davon aus, dass unser Angebot in der Bevölkerung inzwischen besser bekannt ist. Wir sind uns jedoch bewusst, dass wir die Menschen noch besser über unsere Dienstleistungen informieren müssen. In diesem Zusammenhang wurden in diesem Jahr die Internetseiten www.aide-aux-victimes.ch, www.opferhilfe-schweiz.ch sowie www.aiuto-alle-vittime.ch eingerichtet.

Welche Unterstützungen bieten die OHG-Beratungsstellen?

Um Hilfe bei der Verarbeitung der Folgen einer Straftat zu erhalten, können sich Opfer an die entsprechenden Beratungsstellen wenden. Die Beratung ist streng vertraulich, die Anonymität wird gewährleistet. Die Gespräche sind kostenlos.

Das Angebot umfasst dabei:

  • Begleitung, Unterstützung und Beratung
  • Information bezüglich der Rechte gemäss Opferhilfegesetz
  • Begleitung beim weiteren Vorgehen und bei juristischen Schritten
  • Abklärung von Leistungsansprüchen
  • Vermittlung von Fachpersonen aus dem juristischen, psychotherapeutischen

und medizinischen Bereich und von Notunterkünften

Die Dienstleistungen der OHG-Beratungsstellen werden unabhängig von dem Einreichen einer Strafanzeige erbracht.  Die Finanzierung der entsprechenden Dienstleistungen erfolgt subsidiär derjenigen von Dritten (z. B. Täter, Sozial- oder Privatversicherung usw.)

Wie gestaltet sich die Nachbetreuung eines Opfers?

Während des ersten Gesprächs hören wir uns die Geschichte der betroffenen Person an, einschliesslich der Art der Straftat, die Zusammenhänge und die Folgen sowie die Bedürfnisse. Die Betreuung kann von einem einzelnen Gespräch bis hin zur regelmässigen Sitzungen über mehrere Monate oder sogar Jahre führen. Dies umfasst auch die Betreuung des Opfers in den verschiedenen Phasen des Strafverfahrens bis hin zum Zeitpunkt einer allfälligen Freilassung des Täters.

Unser Ziel besteht darin, dem Opfer eine Unterstützung anzubieten, welche auf dessen individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Wie gehen Sie vor, wenn Ihnen die Polizei den Kontakt zu einem Opfer vermittelt?

Die Polizei zählt zu unseren Hauptpartnern. Gemäss den rechtlichen Grundlagen informiert die Polizei die Person über die Opferhilfe und übermittelt mit deren Zustimmung den Namen und die Adresse an eine Beratungsstelle. Nach Erhalt dieses Dokuments kontaktiert ein Mitarbeiter der OHG-Beratungsstelle die betreffende Person oder nimmt mit der Polizei Kontakt auf, um weitere Informationen zu erhalten, bevor man sich schliesslich an das Opfer wendet.

Darüber hinaus tauschen wir uns regelmässig mit unseren Partnerorganisationen aus. Zum Beispiel, wenn jemand um Unterstützung bei der Eingabe einer Beschwerde bittet oder wenn sich zusätzliche Massnahmen zum Schutz des Opfers aufdrängen.

Wie bereits erwähnt, ist das Einreichen einer Anzeige keine notwendige Voraussetzung dafür, um das Angebot der OHG-Beratungsstellen zu nutzen. Die Mehrheit der Opfer – genau genommen 67% – haben jedoch bei der Staatsanwaltschaft Anzeige eingereicht.

Welche Möglichkeiten gibt es für Entschädigung und Genugtuung?

Das Opferhilfegesetz sieht vor, dass die Opfer Anspruch auf Entschädigung und Genugtuung haben. Leistungen, welche die gesuchstellende Person von Dritten als Schadenersatz erhalten haben, werden dabei angerechnet.

Bezahlen Dritte keine Leistungen oder sind diese unzureichend, müssen das Opfer oder die Angehörigen innerhalb von fünf Jahren nach dem Datum der Straftat im Kanton, in dem die Straftat begangen wurde, einen Antrag stellen. Wird ein Kind unter 16 Jahren Opfer einer schweren Straftat, läuft die Frist bis zum Tag seines 25. Lebensjahres.

Alle Entschädigungs- und Genugtuungsansprüche werden vom Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz bearbeitet. Die notwendigen Angaben sind auf der Internetseite des Rechtsdienstes zu finden.

Haben Sie eine Botschaft an die Kantonspolizei?

Das Gesetz sieht für unterschiedliche Fälle Opferhilfe vor. Wenn es um sexuelle, körperliche oder häusliche Gewalt geht, stellen wir fest, dass Opfer systematisch informiert werden.

In einigen Fällen – ich denke insbesondere an den Strassenverkehr oder an Arbeitsunfälle – wäre es jedoch interessant zu analysieren, ob tatsächlich alle Opfer auf das Angebot der Opferhilfe hingewiesen werden.

Die Prozesse und Verfahren zwischen unseren Abteilungen funktionieren gut. Der tägliche Austausch mit der Polizei ist von hoher Qualität und ermöglicht es jedem, seine Aufgabe erfolgreich zu erfüllen.

Teilen :

Beitrag von

Beiträge der
Nach oben scrollen