Die rund fünfzehnseitige Vereinbarung regelt die Verwaltung der Polizeitätigkeiten. Sie beinhaltet bestimmte Anforderungen an die Gemeindepolizeien, die beispielsweise eine ständige Sicherheitspräsenz (24 Stunden am Tag) oder einen Pikettdienst in einem geografisch klar abgegrenzten Einsatzgebiet gewährleisten müssen.
Das Dokument formalisiert die Zusammenarbeit in Bezug auf die verschiedenen Bereiche des Polizeidienstes, von der Ausbildung über die Kommunikation bis hin zur Ausrüstung, der Bekämpfung von Gewalt bei Sportveranstaltungen oder dem Tragen von Uniformen.
Die Vereinbarung sieht auch bestimmte Kompetenzübertragungen im Rahmen des Strassenverkehrsgesetzes, des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel oder des Waffengesetzes vor.